Ihre Anwälte für Familienrecht in Schönebeck

Beratung und Vertretung im Familienrecht

Rechtliche Streitigkeiten in Familien sind keine Seltenheit. Das Familienrecht befasst sich mit rechtlichen Belangen innerhalb der Bereiche Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögen und Unterhalt sowie Kinder. Die Rechtsbeziehungen von durch Verwandtschaft, Ehe und Familie verbundenen Personen werden so geregelt. Egal, ob es bei Ihrem Rechtsstreit um Ehe, Lebenspartnerschaft, Kinder, Unterhalt, Umgang, Scheidung oder Trennung geht, wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen durch Beratung und Vertretung professionell zur Seite. Welche Rechte und Pflichten kommen im Falle einer Trennung auf mich zu? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was geschieht mit den Kindern? Seit vielen Jahren begleiten wir von der Rechtsanwaltskanzlei Hansen & Partner in Schönebeck Sie rechtlich durch sämtliche Krisensituationen.

  • Trennungsberatung

  • Scheidung

  • Zugewinnausgleich

  • Vermögensausgleich

  • Versorgungsausgleich

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Ehewohnung

  • Hausrat

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Darum lohnt sich im Familienrecht die Mediation

Als Verfahren des persönlichen Ausgleichs unter Streitenden, eignet sich die Mediation besonders im Bereich des Familienrechts. Darunter versteht man die außergerichtliche Konfliktbeilegung  mithilfe eines neutralen Vermittlers ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis, die auch in unserer Kanzlei Anwendung findet. Besonders wenn Kinder und zahlreiche Emotionen im Spiel sind, kann eine Einigung der Eltern eine große Hilfe sein. Das Ziel ist ein fairer Interessenausgleich beider Parteien.

 

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FAQ zum Familienrecht

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt sind. Eine Trennung kann auch innerhalb der Wohnung erfolgen, es muss also kein Auszug nachgewiesen werden. Ohne Trennungsjahr kann eine Scheidung nur erfolgen, wenn eine "unzumutbare Härte" vorliegt. Dies kann beispielsweise eine fortlaufende Alkohol- oder Drogensucht ohne Aussicht auf Besserung oder wiederholte häusliche Gewalt, schwere Drohungen oder Beleidigungen sein. Gern beraten wir Sie zu den Voraussetzungen einer Scheidung und vertreten Sie.

Nur über das Internet geht eine Scheidung nicht. Allerdings genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag über einen Anwalt stellt und der andere Partner schließt sich dem an. Nur ein Anwalt kann beim Familiengericht den Scheidungsantrag stellen. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Schicken Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie an.

Das Wechselmodell ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Es geht also um eine Einzelfallbetrachtung. Voraussetzungen sind eine tragfähige Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen, eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte, die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen und die Fähigkeit der Eltern zu einer angemessenen Abstimmung und Kooperation. Gerne beraten wir Sie zum Wechselmodell.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Weitere Fragen zum Wechselmodell beantworten wir gerne in einem Gesprächstermin.

Sind Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter das Sorgerecht allein. Den Eltern steht die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Erklärung abgeben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen, einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Haben Sie Fragen hierzu? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.